Bei einer Insolvenz liegt eine Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vor. Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens bzw. Sanierungsverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft oder einer (Privat-)Person bringt für den betroffenen Schuldner aber auch erhebliche Vorteile, wie einen Zinsstopp, sich Verträge nach § 21 IO entledigen zu können, etc. mit sich. Oftmals stellen daher Insolvenzverfahren auch neue Chancen dar, sich seiner Schulden zu entledigen. Mag. Dr. Johannes M. Mühllechner, LL.M. mit seinem Team stellen hierfür den kompetenten Ansprechpartner dar.